Umfang des Gesetzes
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit Zweigniedlassungen in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitenden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die Sorgfaltspflichten sind nach Einflussmöglichkeit und Zweigniederlassungen der Unternehmen abgestuft.Die Anforderungen orientieren sich an den Sorgfaltsstandards der Vereinten Nationen und umfassen mehrere einzelne Schritte vom Etablieren der betriebsinternen Zuständigkeiten und eines Risikomanagements, hin zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Die Umsetzung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht, das mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet ist und Bußgelder verhängen kann.